ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(nachfolgend die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“)
1. Qualifikation und Definition eines Auftrags
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungsangebote, Geschäfts- und Vertragsbeziehungen, Verkäufe sowie Auftragsschreiben, die zwischen FISOGEST S.A., einer Aktiengesellschaft, errichtet und mit Sitz in 681, rue de Neudorf, L-2220 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg (nachfolgend „FISOGEST S.A.“), und dem Kunden, einer natürlichen oder juristischen Person (nachfolgend der „Kunde“), abgeschlossen werden, sowie für alle von diesem angenommenen Aufträge, mit Ausnahme von Mandaten als Verwaltungsratsmitglied / Geschäftsführer / Abschlussprüfer von Gesellschaften luxemburgischen Rechts.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, falls vorhanden, sind für FISOGEST S.A. in keiner Weise bindend.
Für die Durchführung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden FISOGEST S.A. und der Kunde im Folgenden einzeln als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.
Der Umfang des Auftrags von FISOGEST S.A. gegenüber dem Kunden ist strikt auf das beschränkt, was in dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Auftragsschreiben vorgesehen ist.
Die Parteien erkennen ausdrücklich an, dass die von FISOGEST S.A. erbrachten Leistungen ausschließlich nicht reglementierte administrative, organisatorische, finanzielle, steuerliche, soziale und/oder buchhalterische Unterstützungsleistungen darstellen.
Keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Auftragsschreibens darf als eine Mission als “Expert Comptable”, eine Mission als gesetzlicher Abschlussprüfung oder als Prüfungsauftrag im Sinne des luxemburgischen Rechts ausgelegt werden.
Sollten die Umstände dazu führen, dass eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder rechtswidrig wird, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft, soweit dies rechtlich noch möglich ist.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Charta zur Vertraulichkeit und zum Schutz personenbezogener Daten werden in dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Auftragsschreiben ausdrücklich in Bezug genommen und dem Kunden auf der Website von FISOGEST S.A. zur Verfügung gestellt, wo sie frei eingesehen werden können.
2. Dauer eines Auftrags
Die Aufträge werden FISOGEST S.A. vom Kunden für die Dauer von einem (1) Jahr anvertraut. Sie werden jedes Jahr stillschweigend verlängert, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Auftrag mindestens zwei (2) Monate vor dem Jahrestag der Unterzeichnung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Einschreiben mit Rückschein an die Post der anderen Partei oder per eigenhändig überreichtem Brief, der von der anderen Partei gegengezeichnet wird.
Der Kunde kann den laufenden Auftrag nur dann unterbrechen, wenn er FISOGEST S.A. in einer der beiden oben genannten Formen mit einer Frist von mindestens einem (1) Monat darüber informiert hat und unter der Voraussetzung, dass er alle Rechnungen und gegebenenfalls Anzahlungsrechnungen, Abrechnungen, Aufstellungen, Berichte, Kostenrechnungen (die „Rechnungen“) von FISOGEST S.A., die für die bis zum Datum des Wirksamwerdens der Kündigung bereits durchgeführten Arbeiten fällig sind, bezahlt hat.
Jede Kündigung entfaltet keine rückwirkende Wirkung und berührt nicht die vor ihrem Wirksamwerden entstandenen Rechte und Pflichten.
FISOGEST S.A. behält sich das Recht vor, vor jeder Kündigung die Durchführung des Auftrags ganz oder teilweise vorübergehend oder endgültig auszusetzen, wenn der Kunde gegen seine vertraglichen, gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtungen verstößt, ohne dass hierdurch eine Haftung entsteht.
Im Falle eines Verstoßes einer Partei gegen ihre Verpflichtungen aus dem Auftragsschreiben hat die andere Partei das Recht, das Auftragsschreiben mit sofortiger Wirkung per Einschreiben mit Rückschein an die Post zu kündigen, wenn die säumige Partei den betreffenden Verstoß nicht behoben hat oder dieser nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer Mitteilung, in der auf den Verstoß hingewiesen wird, behoben werden kann. Im Falle eines groben Fehlverhaltens des Kunden kann FISOGEST S.A. den Auftrag mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne eine Aufforderung zur Behebung der Situation zu stellen.
3. Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF)
Der Kunde erkennt an, dass FISOGEST S.A. den Gesetzen und Verordnungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung unterliegt und daher insbesondere verpflichtet ist, die Identität seines/seiner Kunden, seinen/ihren rechtlichen/steuerlichen Status und gegebenenfalls den/die wirtschaftlichen Eigentümer zu identifizieren und zu überprüfen, Informationen über den Gegenstand und die Art der Geschäftsbeziehung sowie die Herkunft der Gelder zu erhalten und die Geschäftsbeziehung fortlaufend zu überwachen.
Der Kunde erkennt an, dass die oben genannten Gesetze und Vorschriften FISOGEST S.A. unter bestimmten Bedingungen verpflichten, jede verdächtige Aktivität den zuständigen luxemburgischen Behörden zu melden. Sollte FISOGEST S.A. einen solchen Verdacht haben, so hat ihre Pflicht zur Meldung an die zuständigen Behörden Vorrang, ungeachtet jeglicher Vertraulichkeitsverpflichtung. FISOGEST S.A. haftet nicht für Verluste, die sich aus einer solchen Offenlegung gegenüber den zuständigen Behörden ergeben, oder für die Folgen, die sich daraus ergeben.
Jede Weigerung, Verzögerung, Unterlassung oder Übermittlung unvollständiger oder unrichtiger Informationen durch den Kunden kann nach alleinigem Ermessen von FISOGEST S.A. die sofortige Aussetzung oder Beendigung des Auftrags ohne jegliche Entschädigung rechtfertigen.
4. Pflichten von FISOGEST S.A.
FISOGEST S.A. wird den ihm anvertrauten Auftrag in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Verordnungen und der Rechtsprechung des Großherzogtums Luxemburg ausführen.
FISOGEST S.A. wird bei der Ausführung seiner Dienstleistungen angemessene Fähigkeiten, Anstrengungen und Sorgfalt einsetzen. In keinem Fall ist FISOGEST S.A. zu einer Ergebnisverpflichtung verpflichtet.
Die von FISOGEST S.A. gegebenenfalls mitgeteilten Fristen dienen ausschließlich als Richtwerte und stellen keinerlei verbindliche vertragliche Verpflichtung dar.
FISOGEST S.A. kann sich von Mitarbeitern ihrer Wahl unterstützen lassen. Sie entscheidet, wie und von wem die im Auftragsschreiben beschriebenen Dienstleistungen ausgeführt werden.
Nach Beendigung ihres Auftrags gibt FISOGEST S.A. die Originaldokumente zurück, die ihr der Kunde zur Ausführung seines Auftrags anvertraut hat, außer bei Anwendung des Zurückbehaltungsrechts gemäß Artikel 9 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder wenn der Kunde FISOGEST S.A. auffordert, diese aufzubewahren. Nach Abschluss des Auftrags ist FISOGEST S.A. nicht verpflichtet, den Kunden über eine mögliche Änderung der für den Auftrag geltenden Gesetze oder Vorschriften zu informieren oder den Kunden über die möglichen Auswirkungen einer solchen Änderung auf den Auftrag und seine Ergebnisse aufzuklären.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde unterlässt jede Handlung, die der finanziellen Situation, der Unabhängigkeit oder dem Ruf von FISOGEST S.A., seinen verbundenen Unternehmen, seinen Verwaltungsratsmitgliedern, seinen Angestellten oder seinen Gesellschaftern schaden könnte.
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer des Auftrags sowie für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach dessen Beendigung, der sich bei nachgewiesenem vorsätzlichem Verstoß auf vierundzwanzig (24) Monate verlängern kann, keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder Führungskräfte von FISOGEST S.A. direkt oder indirekt abzuwerben, einzustellen oder zu beschäftigen, einschließlich der Unterbreitung von Angeboten zur Durchführung von Aufträgen auf eigene Rechnung, sofern keine vorherige schriftliche Zustimmung von FISOGEST S.A. vorliegt.
Der Kunde verpflichtet sich außerdem dazu:
-
- FISOGEST S.A. alle Daten, Dokumente und Informationen, einschließlich der Identifizierung und der Eigenschaft(en) der Kontaktperson(en), die für die Ausführung seines Auftrags und die Einhaltung seiner gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen, insbesondere im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. FISOGEST S.A. ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Echtheit der vom Kunden übermittelten Dokumente und Informationen zu überprüfen;
- FISOGEST S.A. über alle wichtigen oder außergewöhnlichen Tatsachen sowie über alle Verpflichtungen zu informieren, die sich auf die Ausführung des Auftrags oder seine Vermögenslage auswirken könnten;
- auf Anfrage von FISOGEST S.A. schriftlich zu bestätigen, dass die zur Verfügung gestellten Dokumente, Informationen und Erklärungen angemessen und vollständig sind;
- die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Aufbewahrung der Originalunterlagen zu ergreifen;
- alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) zu sichern und deren Aufbewahrung und Unveränderbarkeit zu gewährleisten (siehe Artikel 11 und die neueste Version unserer Datenschutzrichtlinie auf unserer Website).
Von FISOGEST S.A. erstellte Auftragsberichte und fachliche Stellungnahmen dürfen vom Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FISOGEST S.A. nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, der Auftrag beinhaltet an sich die Genehmigung zur Weitergabe dieser Dokumente an bestimmte Dritte.
Dieses Verbot gilt während der Dauer des Auftrags sowie für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach dessen Beendigung.
6. Haftung von FISOGEST S.A.
Jedes Ereignis, das Haftungsfolgen für FISOGEST S.A. nach sich ziehen könnte, ist FISOGEST S.A. vom Kunden unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
FISOGEST S.A. haftet gegenüber dem Kunden nur bei schuldhafter Nichterfüllung ihres Auftrags und sofern der Kausalzusammenhang zwischen dem beanstandeten Fehler und dem erlittenen Schaden in letzter Instanz gerichtlich festgestellt wird. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
Der Kunde verpflichtet sich, FISOGEST S.A. von sämtlichen Haftungsansprüchen und Verurteilungen in Bezug auf Hauptforderungen, Zinsen und Kosten (einschließlich Anwaltshonoraren), die von Dritten gegen FISOGEST S.A. geltend gemacht werden, freizustellen, es sei denn, diese beruhen auf einem groben oder vorsätzlichen Verschulden von FISOGEST S.A., das in letzter Instanz gerichtlich festgestellt wurde.
Der Kunde entschädigt, erstattet und garantiert FISOGEST S.A. für sämtliche Verluste, Schäden, Ausgaben oder Haftungen, die aus der Nichterfüllung oder Verletzung einer Verpflichtung des Kunden aus dem Auftragsschreiben oder einer diesbezüglichen Beschwerde resultieren.
FISOGEST S.A. wird den Kunden, soweit möglich, konsultieren, bevor sie einen Auftrag an eine Drittpartei (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, Buchhalter, Experte usw.) vergibt, deren Einschaltung erforderlich ist.
FISOGEST S.A. wird bei der Auswahl solcher Drittparteien stets mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen. FISOGEST S.A. haftet jedoch nicht für Handlungen oder Unterlassungen dieser Drittparteien. Der Kunde ermächtigt FISOGEST S.A. ausdrücklich, im Namen des Kunden jegliche Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse zu akzeptieren, die im Vertrag mit der Drittpartei enthalten sind.
In jedem Fall und innerhalb der nach luxemburgischem Recht zulässigen Grenzen ist die Gesamthaftung von FISOGEST S.A., aus welchem Rechtsgrund auch immer, strikt auf den Gesamtbetrag der Beträge begrenzt, die FISOGEST S.A. im Rahmen des betreffenden Auftrags in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis tatsächlich in Rechnung gestellt und vereinnahmt hat.
Die Haftung von FISOGEST S.A. darf in keinem Fall den Betrag überschreiten, der tatsächlich durch ihre Berufshaftpflichtversicherung gedeckt ist, wobei der niedrigere Betrag Anwendung findet.
FISOGEST S.A. haftet nicht für Schäden, die auf unrichtige, unvollständige oder verspätete Informationen des Kunden oder eines Dritten zurückzuführen sind.
7. Haftung des Kunden
Der Kunde (bei natürlichen Personen) oder der Verwaltungsrat bzw. die Geschäftsführung der Gesellschaft oder jeder andere gesetzliche oder geschäftsführende Vertreter (bei juristischen Personen) ist allein verantwortlich für die finanziellen Informationen über die Tätigkeit der natürlichen Person, des Unternehmens oder der Gesellschaft, wie sie den Eigentümern oder Dritten vorgelegt werden. Jeder bevollmächtigte Vertreter ist verpflichtet, den Jahresabschluss (bzw. den Konzernabschluss) vor dessen Vorlage zur Genehmigung zu unterzeichnen.
Der Kunde bleibt für diese Verpflichtungen verantwortlich, auch wenn er FISOGEST S.A. bevollmächtigt, ihn gegenüber Behörden zu vertreten oder ihm eine Zeichnungsbefugnis erteilt.
8. Berufliche Schweigepflicht
FISOGEST S.A. unterliegt der beruflichen Schweigepflicht gemäß:
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- Artikel 458 des luxemburgischen Strafgesetzbuches. Diese Verpflichtung gilt auch für die bei FISOGEST S.A. beschäftigten Personen.
FISOGEST S.A. ist jedoch verpflichtet, auf jede rechtmäßige Anfrage der zuständigen Behörden vollständig zu antworten und mit ihnen zusammenzuarbeiten.
FISOGEST S.A. ist verpflichtet, die luxemburgische Meldestelle für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Cellule de Renseignement Financier – „CRF“) über alle Tatsachen zu informieren, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten könnten, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. In diesem Zusammenhang ist es FISOGEST S.A. und ihren Mitarbeitern untersagt, den betroffenen Kunden oder Dritte über eine solche Meldung oder eine laufende Untersuchung zu informieren.
Unterliegt einer Verschwiegenheitspflicht:
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- Diese Verpflichtung besteht unabhängig von der vorstehenden beruflichen Schweigepflicht und betrifft die von FISOGEST S.A. erhobenen Informationen sowie die Verbreitung der von ihr erstellten Dokumente. Diese werden ausschließlich dem Kunden selbst übermittelt; eine unmittelbare Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat dies beantragt und FISOGEST S.A. hat zuvor ihre schriftliche Zustimmung erteilt.
Die in diesem Artikel vorgesehenen Verpflichtungen zur beruflichen Schweigepflicht und zur Vertraulichkeit gelten auch nach Beendigung der Mission, aus welchem Grund auch immer, fort, und zwar für eine Dauer, die auf die jeweils anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen beschränkt ist, und vorbehaltlich:
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- der gesetzlich auferlegten Melde-, Kooperations- und Offenlegungspflichten, insbesondere im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung;
- von Anfragen durch zuständige Gerichte sowie Verwaltungs- oder Aufsichtsbehörden;
- der Notwendigkeit für FISOGEST S.A., ihre Rechte, Interessen und Haftung zu verteidigen, einschließlich im Rahmen eines Rechtsstreits, einer Prüfung oder eines streitigen oder vorgerichtlichen Verfahrens;
- der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumente und Informationen.
Diese Verpflichtungen erstrecken sich nicht auf Informationen, die ohne ein FISOGEST S.A. zurechenbares Verschulden öffentlich bekannt geworden sind.
Nach Beendigung der Mission ist FISOGEST S.A. außerhalb ihrer gesetzlichen Verpflichtungen nicht verpflichtet, zu kommunizieren oder auf Anfragen zu reagieren.
9. Rechnungen, Anzahlungsrechnungen, Abrechnungen, Aufstellungen, Berichte, Kostenrechnungen
Für die im Vertrag oder im Auftragsschreiben und dessen Anhängen aufgeführten Dienstleistungen stellt FISOGEST S.A. Rechnungen sowie gegebenenfalls Anzahlungsrechnungen, Abrechnungen, Aufstellungen, Berichte oder Kostenrechnungen (die „Rechnung“ oder die „Rechnungen“) aus.
Spezifische externe Kosten sowie Kosten im Zusammenhang mit der Einschaltung von Drittpersonen werden zusätzlich zu den Leistungen von FISOGEST S.A. in Rechnung gestellt.
Der Kunde erkennt an, dass jede nicht ausdrücklich im unterzeichneten Auftragsschreiben oder dessen Anhängen genannte Dienstleistung auf Grundlage der jeweils geltenden Stundensätze berechnet wird.
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind sämtliche Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach deren tatsächlicher Übermittlung an den Kunden, der eine natürliche oder juristische Person mit der Eigenschaft eines Kaufmanns ist, zahlbar.
Rechnungen, Abrechnungen, Aufstellungen, Kostenrechnungen oder sonstige Abrechnungsdokumente, die auf elektronischem Wege, insbesondere per E-Mail oder über eine von FISOGEST S.A. genutzte digitale Plattform, übermittelt werden, gelten als Nachweis für deren Versand und Empfang durch den Kunden zum Zeitpunkt der Bereitstellung oder des Versands, auch ohne Empfangsbestätigung.
Es obliegt dem Kunden, für die ordnungsgemäße Funktion seiner elektronischen Kommunikationsmittel Sorge zu tragen und FISOGEST S.A. unverzüglich über jede Änderung seiner elektronischen Kontaktdaten zu informieren.
Jede Beanstandung, die auf einer angeblichen Nicht- oder verspäteten Zustellung beruht, kann nur dann wirksam geltend gemacht werden, wenn der Kunde hierfür einen schriftlichen, detaillierten und objektiven Nachweis erbringt.
Jede Reklamation des Kunden ist FISOGEST S.A. innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach der tatsächlichen Übermittlung der Rechnung(en) schriftlich zu übermitteln, und zwar wie folgt:
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- entweder per E-Mail an: info@mgifisogest.lu ;
- oder per Einschreiben mit Rückschein an den Gesellschaftssitz von FISOGEST S.A. (siehe Artikel 1).
Jede Reklamation muss zwingend und mit der erforderlichen Genauigkeit die beanstandete(n) Dienstleistung(en) sowie den/die beanstandeten Betrag/Beträge angeben.
Rechnung(en), die nicht gemäß den vorstehenden Absätzen beanstandet werden, gelten als „ordnungsgemäß und akzeptiert“. Diese Bestimmung findet Anwendung innerhalb der nach luxemburgischem Recht zulässigen Grenzen, insbesondere im Bereich des Verbraucherschutzes.
FISOGEST S.A. ist berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen wegen verspäteter Zahlung zu verlangen, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist, sobald sie ihre vertraglichen, gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtungen erfüllt hat und der geschuldete Betrag nicht bei Fälligkeit eingegangen ist (es sei denn, der säumige Kunde ist für den Zahlungsverzug nicht verantwortlich), und zwar gemäß den nachstehenden Bestimmungen:
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- Für Forderungen aus „Handelstransaktionen“ werden Verzugszinsen von Rechts wegen am Ende der vorstehend vorgesehenen Zahlungsfrist von dreißig (30) Tagen fällig. Der anwendbare gesetzliche Verzugszinssatz für diese Handelsforderungen basiert auf dem jeweils geltenden marginalen Referenzzinssatz, der zu Beginn jedes Halbjahres gesondert im Mémorial B veröffentlicht wird, zuzüglich acht (8) Prozentpunkten;
- Für Forderungen aus „Transaktionen mit einem Verbraucher“ werden Verzugszinsen ebenfalls von Rechts wegen am Ende der vorstehend vorgesehenen Zahlungsfrist von neunzig (90) Tagen fällig. Der auf Forderungen aus einem Vertrag (oder Auftragsschreiben) anwendbare gesetzliche Verzugszinssatz wird seit 2004 durch großherzogliche Verordnung auf Grundlage des abgeänderten Gesetzes vom 18. April 2004 über Zahlungsfristen und Verzugszinsen festgelegt.
FISOGEST S.A. und der Kunde können jedoch einvernehmlich einen Zahlungsplan vereinbaren, der die Zahlung der geschuldeten Beträge in Raten vorsieht (auf schriftlichen Antrag des säumigen Kunden – in den vorstehenden Formen – und vorbehaltlich der schriftlichen Annahme durch FISOGEST S.A.). In diesem Fall werden bei Nichtzahlung einer Rate bei Fälligkeit die nach luxemburgischem Recht vorgesehenen Zinsen und Entschädigungen ausschließlich auf Grundlage der fälligen Beträge berechnet.
Sind Verzugszinsen geschuldet, ist FISOGEST S.A. bei Forderungen aus „Handelstransaktionen“ berechtigt, vom säumigen Kunden zusätzlich die Zahlung eines pauschalen Betrags von vierzig Euro (EUR 40) zu verlangen. Dieser Pauschalbetrag ist ohne vorherige Mahnung geschuldet.
Zusätzlich zu dem vorstehenden Pauschalbetrag ist FISOGEST S.A. berechtigt, vom säumigen Kunden eine angemessene Entschädigung für alle weiteren Beitreibungskosten zu verlangen, die infolge des Zahlungsverzugs entstanden sind und den genannten Pauschalbetrag übersteigen. Diese Kosten können insbesondere Ausgaben im Zusammenhang mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts, eines Gerichtsvollziehers oder eines Inkassounternehmens umfassen.
Der Kunde, der als natürliche Person als „wirtschaftlich Berechtigter“ identifiziert ist, handelt als Kunde und haftet vollumfänglich für die Zahlung sämtlicher Rechnungen, die auf Grundlage des Auftragsschreibens und gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgestellt werden. Sind mehrere natürliche Personen als wirtschaftlich Berechtigte identifiziert, haften diese gesamtschuldnerisch für alle geschuldeten Beträge.
Wird ein Vertragsverstoß nicht behoben, nachdem der Kunde hierzu durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein formell aufgefordert wurde, kann FISOGEST S.A. davon ausgehen, dass die Erfüllung des Auftragsschreibens unmöglich geworden ist, und dieses aus alleinigem Verschulden des Kunden kündigen.
Im Falle einer Kündigung des Auftragsschreibens durch den Kunden ist FISOGEST S.A. berechtigt, sämtliche bereits vom Kunden gezahlten Beträge einzubehalten sowie die Zahlung der Rechnungen für bereits erbrachte, laufende und bis zum Zeitpunkt der Kündigung zu erbringende Leistungen zu verlangen.
Ferner behält sich FISOGEST S.A. im Falle der Nichtzahlung durch den Kunden das Recht vor, die Erfüllung des Auftrags auszusetzen und ein Zurückbehaltungsrecht an sämtlichen vom Kunden überlassenen Akten oder Dokumenten auszuüben, bis die ausgestellte und übermittelte Rechnung vollständig beglichen ist, ohne dass eine solche Aussetzung dem Kunden einen Anspruch verleiht oder eine Haftung seitens FISOGEST S.A. begründet.
FISOGEST S.A. behält sich das Recht vor, ihre Forderungen ganz oder teilweise abzutreten.
10. Unmöglichkeit der Auftragserfüllung (Höhere Gewalt)
FISOGEST S.A. haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung ihrer Aufgabe, sofern diese auf Gründe zurückzuführen sind, die außerhalb ihres Willens und ihrer Kontrolle liegen, einschließlich insbesondere der Handlungen, Unterlassungen oder mangelnden Mitwirkung des Kunden (einschließlich der Mitarbeiter und Beauftragten des Kunden), der Handlungen, Unterlassungen oder mangelnden Mitwirkung einer Drittpartei, eines Brandes oder eines sonstigen zerstörerischen Ereignisses, von Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks oder sonstigen Arbeitskonflikten, Gewalthandlungen sowie jeglicher Gesetze, Anordnungen oder Verfügungen, die von einer staatlichen oder sonstigen Behörde erlassen werden.
Wird ein Auftrag von FISOGEST S.A. infolge eines Falles höherer Gewalt ausgesetzt, so werden die Fristen für die Fertigstellung der Arbeiten um einen Zeitraum verlängert, der mindestens der Dauer der Aussetzung des Auftrags entspricht. Während der Dauer der Aussetzung bleiben die Bestimmungen der Artikel 4, 5 und 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin anwendbar.
11. Verarbeitung personenbezogener Daten
FISOGEST S.A. und der Kunde verpflichten sich, die geltenden gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten einzuhalten, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (die „DSGVO“) (Anhang 1).
12. Anwendbares Recht und zuständige Gerichte
Für alle Fälle, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie in den besonderen Bedingungen des Auftragsschreibens und dessen Anhängen nicht vorgesehen sind, verweisen die Parteien ausschließlich auf die Gesetze, Verordnungen und die Rechtsprechung des Großherzogtums Luxemburg.
Die Nichtigkeit einer der vorstehenden Bestimmungen führt nicht zur Nichtigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der besonderen Bedingungen des Auftragsschreibens und dessen Anhänge. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, den nichtigen Bestimmungen die zulässige Auslegung zu geben, die deren ursprünglichen Bestimmungen möglichst nahekommt.
Die Parteien verpflichten sich, vor jeder Anrufung der zuständigen Gerichte zu versuchen, jeden Streitfall im Zusammenhang mit der Auslegung oder der Durchführung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gütlich beizulegen.
Sollte es den Parteien nicht gelingen, einen Streitfall gütlich beizulegen, unterliegen die Auslegung und die Durchführung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der besonderen Bedingungen des Auftragsschreibens und dessen Anhänge der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Luxemburg-Stadt.
Die Parteien erkennen diese ausschließliche Zuständigkeit ausdrücklich an.
13. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
FISOGEST S.A. behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern, insbesondere um gesetzliche oder regulatorische Änderungen, interne Praktiken zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass sie korrekt, vollständig und aktuell sind.
Diese Änderungen gelten ausschließlich für neue Aufträge oder für Aufträge, die nach ihrem Inkrafttreten verlängert werden, sofern keine entgegenstehende gesetzliche Verpflichtung besteht.
Das Datum der letzten Aktualisierung wird auf der Website von FISOGEST S.A. angegeben. Der Kunde wird daher aufgefordert, diese regelmäßig zu konsultieren.
14. Inkrafttreten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 09. Februar 2026 in Kraft (letzte Änderungen).