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FISOGEST S.A.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(Nachfolgend die “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”)

 

1. Qualifikation und Definition eines Auftrags

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungsangebote, Geschäftsbeziehungen, Verträge, Verkäufe und Auftragsschreiben, die zwischen FISOGEST S.A., Aktiengesellschaft, mit Sitz und Niederlassung in 681, rue de Neudorf, L-2220, Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg (im Folgenden “FISOGEST S.A.“) und dem Kunden, einer natürlichen oder juristischen Person (im Folgenden “Kunde“), sowie alle von letzterem angenommenen Aufträge, mit Ausnahme von Aufträgen für Mandate als Verwalter/ Geschäftsführer/ Wirtschaftsprüfer von Gesellschaften nach luxemburgischem Recht.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, falls vorhanden, sind für FISOGEST S.A. in keiner Weise bindend.

Für die Ausführung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden FISOGEST S.A. und der Kunde im Folgenden einzeln als “Partei” und gemeinsam als “Parteien” bezeichnet.

Der Umfang des Auftrags von FISOGEST S.A. gegenüber dem Kunden ist auf das beschränkt, was in dem von den Parteien abgeschlossenen Auftragsschreiben vorgesehen ist.

Sollten die Umstände dazu führen, dass eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder rechtswidrig wird, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft, soweit dies noch möglich ist.

2. Dauer eines Auftrags

Die Aufträge werden FISOGEST S.A. vom Kunden für die Dauer von einem (1) Jahr anvertraut. Sie werden jedes Jahr stillschweigend verlängert, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Auftrag mindestens drei (3) Monate vor dem Jahrestag der Unterzeichnung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Einschreiben mit Rückschein an die Post der anderen Partei oder per eigenhändig überreichtem Brief, der von der anderen Partei gegengezeichnet wird.

Der Kunde kann den laufenden Auftrag nur dann unterbrechen, wenn er FISOGEST S.A. in einer der beiden oben genannten Formen mit einer Frist von mindestens einem (1) Monat darüber informiert hat und unter der Voraussetzung, dass er alle Rechnungen und gegebenenfalls Anzahlungsrechnungen, Abrechnungen, Aufstellungen, Berichte, Kostenrechnungen (die “Rechnungen”) von FISOGEST S.A., die für die bis zum Datum des Inkrafttretens der Kündigung bereits durchgeführten Arbeiten fällig sind, bezahlt hat.

Im Falle eines Verstoßes einer Partei gegen ihre Verpflichtungen aus dem Auftragsschreiben hat die andere Partei das Recht, das Auftragsschreiben mit sofortiger Wirkung per Einschreiben mit Rückschein an die Post zu kündigen, wenn die säumige Partei den betreffenden Verstoß nicht behoben hat oder dieser nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer Mitteilung, in der auf den Verstoß hingewiesen wird, behoben werden kann. Im Falle eines groben Fehlverhaltens des Kunden kann FISOGEST S.A. den Auftrag mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne eine Aufforderung zur Behebung der Situation, die der Kündigungsentscheidung zugrunde liegt, zu stellen.

3. Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF)

Der Kunde erkennt an, dass FISOGEST S.A. den Gesetzen und Verordnungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung unterliegt und daher insbesondere verpflichtet ist, die Identität seines/seiner Kunden, seinen/ihren rechtlichen/steuerlichen Status und gegebenenfalls den/die wirtschaftlichen Eigentümer zu identifizieren und zu überprüfen, Informationen über den Gegenstand und die Art der Geschäftsbeziehung sowie die Herkunft der Gelder zu erhalten und die Geschäftsbeziehung fortlaufend zu überwachen.

Der Kunde erkennt an, dass die oben genannten Gesetze und Vorschriften FISOGEST S.A. unter bestimmten Bedingungen jede verdächtige Aktivität den zuständigen luxemburgischen Behörden melden muss. Sollte FISOGEST S.A. einen solchen Verdacht haben, so hat seine Pflicht zur Meldung an die zuständigen Behörden Vorrang, ungeachtet jeglicher Vertraulichkeitsverpflichtung. FISOGEST S.A. haftet nicht für Verluste, die sich aus einer solchen Offenlegung gegenüber den zuständigen Behörden ergeben, oder für die Folgen, die sich daraus ergeben.

4. Pflichten von FISOGEST S.A.

FISOGEST S.A. wird den ihm anvertrauten Auftrag in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Verordnungen und der Rechtsprechung des Großherzogtums Luxemburg ausführen.

FISOGEST S.A. wird bei der Ausführung seiner Dienstleistungen angemessene Fähigkeiten, Anstrengungen und Sorgfalt einsetzen und anwenden. In keinem Fall ist FISOGEST S.A. zu einer Ergebnisverpflichtung verpflichtet.

FISOGEST S.A. kann sich von Mitarbeitern ihrer Wahl unterstützen lassen. Sie entscheidet, wie und von wem die im Auftragsschreiben beschriebenen Dienstleistungen ausgeführt werden.

Nach Beendigung ihres Auftrags gibt FISOGEST S.A. die Originaldokumente zurück, die ihr der Kunde zur Ausführung seines Auftrags anvertraut hat, außer bei Anwendung des Zurückbehaltungsrechts wie in Artikel 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen oder wenn der Kunde FISOGEST S.A. auffordert, diese aufzubewahren. Nach Abschluss des Auftrags ist FISOGEST S.A. nicht verpflichtet, den Kunden über eine mögliche Änderung der für den Auftrag geltenden Gesetze oder Vorschriften zu informieren oder den Kunden über die möglichen Auswirkungen einer solchen Änderung auf den Auftrag und seine Ergebnisse aufzuklären.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde unterlässt jede Handlung, die der finanziellen Situation, der Unabhängigkeit oder dem Ruf von FISOGEST S.A., seinen verbundenen Unternehmen, seinen Verwaltungsratsmitgliedern, seinen Angestellten oder seinen Partnern schaden könnte.

Dies gilt auch für Angebote, die insbesondere an Angestellte von FISOGEST S.A. gerichtet sind, Aufträge auf eigene Rechnung auszuführen oder Angestellte des Kunden zu werden.

Der Kunde verpflichtet sich außerdem dazu:

  • FISOGEST S.A. alle Daten, Dokumente und Informationen, einschließlich der Identifizierung und der Eigenschaft(en) der Kontaktperson(en), die für die Ausführung seines Auftrags und die Einhaltung seiner gesetzlichen und reglementarischen Verpflichtungen durch FISOGEST S.A., insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.  FISOGEST S.A. muss die Vollständigkeit, Korrektheit und Wahrheit der Dokumente und Informationen, die der Kunde FISOGEST S.A. zur Ausführung des Auftragsschreibens übermittelt, nicht überprüfen;
  • FISOGEST S.A. über alle wichtigen oder außergewöhnlichen Tatsachen sowie über alle Verpflichtungen zu informieren, die sich in irgendeiner Weise auf die Ausführung des Auftrags oder seine Vermögenssituation auswirken könnten;
  • Auf Anfrage von FISOGEST AG schriftlich zu bestätigen, dass die zur Verfügung gestellten Dokumente, Informationen und Erklärungen angemessen und vollständig sind;
  • Die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Originalunterlagen zu erhalten;
  • Alle Vorkehrungen zu treffen, um personenbezogene Daten gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung (“RGPD”) zu sichern und ihre Aufbewahrung und Unveränderbarkeit zu gewährleisten (siehe Punkt 11 und die neueste Version unserer “Datenschutzrichtlinie”, die auf unserer Website verfügbar ist).

Eventuelle von FISOGEST S.A. erstellte Auftragsprotokolle und professionelle Stellungnahmen dürfen vom Kunden nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von FISOGEST S.A. an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, der Auftrag beinhaltet an sich die Genehmigung zur Weitergabe dieser Dokumente an bestimmte Dritte.

6. Haftung von FISOGEST S.A.

Jedes Ereignis, das Haftungsfolgen für FISOGEST S.A. nach sich ziehen könnte, muss FISOGEST S.A. vom Kunden unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.

FISOGEST S.A. kann gegenüber dem Kunden nur aufgrund der fehlerhaften Ausführung seines Auftrags zivilrechtlich haftbar gemacht werden und unter der Bedingung, dass der kausale Zusammenhang zwischen dem beanstandeten Fehler und dem erlittenen Schaden in letzter Instanz gerichtlich festgestellt wird. Die Entschädigung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

Der Kunde verpflichtet sich, FISOGEST S.A. von allen gegen FISOGEST S.A. erhobenen Haftungsklagen und von allen Verurteilungen in Bezug auf Hauptforderungen, Zinsen und Kosten (einschließlich Anwaltshonorare), die von einem Dritten gegen FISOGEST S.A. erwirkt werden, freizustellen und schadlos zu halten, es sei denn, diese resultieren aus einem schweren oder vorsätzlichen Fehler von FISOGEST S.A., der gerichtlich in letzter Instanz anerkannt wurde.

Der Kunde entschädigt, erstattet und garantiert FISOGEST S.A. für alle Verluste, Schäden, Ausgaben oder Haftungen, die FISOGEST S.A. entstehen und die aus einer Nichterfüllung oder Missachtung einer der Verpflichtungen des Kunden aus dem Auftragsschreiben durch den Kunden oder einer diesbezüglichen Beschwerde resultieren oder damit in Verbindung stehen.

FISOGEST S.A. wird, soweit möglich, den Kunden konsultieren, bevor ein Auftrag an eine Drittpartei (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, Buchhalter, Experte usw.) vergeben wird, deren Einschaltung erforderlich ist, damit sie ihre Dienstleistungen erbringen oder den vom Kunden erteilten Auftrag erfolgreich abschließen kann.

FISOGEST S.A. wird in jedem Fall bei der Auswahl dieser Drittparteien Vorsicht und Sorgfalt walten lassen.

FISOGEST S.A. haftet jedoch nicht für die Handlungen dieser Drittparteien (und insbesondere nicht für deren Handlungen und/oder Unterlassungen). Der Kunde ermächtigt FISOGEST S.A. darüber hinaus ausdrücklich, jegliche einschränkende oder haftungsbefreiende Klausel zu akzeptieren, die in dem Vertrag enthalten ist, den FISOGEST S.A. im Namen des Kunden mit der Drittpartei abschließen muss.

7. Haftung des Kunden

Der Kunde (wenn der Kunde eine natürliche Person ist) oder der Vorstand bzw. die Geschäftsführung der Gesellschaft, ansonsten jeder gesetzliche oder geschäftsführende Vertreter der Gesellschaft (wenn der Kunde eine juristische Person ist) sind für die Finanzinformationen über die Tätigkeit der natürlichen Person, des Unternehmens oder der Gesellschaft verantwortlich, wie sie den Eigentümern oder Dritten vorgelegt werden. In dieser Hinsicht obliegt es jedem bevollmächtigten Vertreter einer Gesellschaft, den Jahresabschluss (bzw. den Konzernabschluss) zu unterzeichnen, bevor er dem für die Genehmigung dieses Abschlusses zuständigen Organ vorgelegt wird.

Der Kunde ist nicht von seiner Verantwortung befreit, wenn er FISOGEST S.A. bevollmächtigt, ihn gegenüber den Behörden zu vertreten, oder wenn er ihm eine Unterschriftsvollmacht erteilt.

8. Berufliche Schweigepflicht

FISOGEST S.A. ist verpflichtet :

  • An das Berufsgeheimnis :

    Artikel 458 des Strafgesetzbuches gilt für FISOGEST S.A. und die Personen, die in ihrem Dienst stehen.FISOGEST S.A. ist jedoch verpflichtet, auf alle gesetzlichen Anfragen, die die Strafverfolgungsbehörden in Ausübung ihrer Befugnisse an sie richten, eine möglichst vollständige Antwort zu geben und mit ihnen zusammenzuarbeiten.FISOGEST S.A. muss sich an die Meldestelle für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Cellule de Renseignement Financier “CRF”) der Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht Luxemburg wenden und diese über alle Tatsachen informieren, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten könnten, und zwar in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.In diesem Fall dürfen FISOGEST S.A. und seine Angestellten dem betroffenen Kunden oder Dritten nicht mitteilen, dass sie Informationen an die Behörden weitergegeben haben oder dass eine Untersuchung im Gange ist.
  • Hat eine Verschwiegenheitspflicht :

    Unterscheidet sich von der vorherigen Pflicht in Bezug auf die von FISOGEST S.A. gesammelten Informationen und die Verbreitung der von ihr erstellten Dokumente. Diese werden an den Kunden selbst gerichtet, unter Ausschluss jeglicher direkter Versendung an Dritte, außer auf Wunsch des Kunden, der die vorherige schriftliche Zustimmung von FISOGEST S.A. erhalten hat.

9. Rechnungen, Anzahlungsrechnungen, Abrechnungen, Aufstellungen, Berichte, Kostenrechnungen

Für die im vom Kunden ordnungsgemäß paraphierten und unterzeichneten Vertrag (oder Auftragsschreiben) und seinen Anhängen aufgelisteten Dienstleistungen stellt FISOGEST S.A. Rechnungen und gegebenenfalls Anzahlungsrechnungen, Abrechnungen, Aufstellungen, Berichte, Kostenaufstellungen (die “Rechnung” oder die “Rechnungen”) aus.

Spezifische externe Kosten und Kosten in Bezug auf die Intervention von Drittpersonen kommen zu den Leistungen von FISOGEST S.A. hinzu.

Der Kunde erkennt an, dass jede Dienstleistung, die nicht ausdrücklich im unterzeichneten Auftragsschreiben oder seinen Anhängen erwähnt wird, auf der Grundlage der geltenden Stundensätze in Rechnung gestellt wird.

Sofern nicht schriftlich und unterzeichnet vereinbart, sind alle Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach ihrer tatsächlichen Übergabe an den Kunden zahlbar, der eine natürliche oder juristische Person mit der Eigenschaft eines “Kaufmanns” ist.

Jede Beschwerde des Kunden muss innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach der tatsächlichen Zustellung der Rechnung(en) wie folgt schriftlich an FISOGEST S.A. gerichtet werden:

  • Entweder per E-Mail an info@mgifisogest.lu  ;
  • Oder per Fax an +352 26 44 18 64 ;
  • Oder per Einschreiben mit Rückschein an die Post, das an den Firmensitz von FISOGEST S.A. geschickt wird (siehe Punkt 1.).

Jede Reklamation muss zwingend die beanstandete(n) Dienstleistung(en) und Betrag(e) mit genauen Angaben hervorheben.

Jede Rechnung(en), die nicht gemäß den vorstehenden Absätzen beanstandet wird, gilt/gelten als “ordnungsgemäß und akzeptiert”.

FISOGEST S.A. ist berechtigt, ohne Mahnung gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen, sobald sie ihre vertraglichen, gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtungen erfüllt hat und den fälligen Betrag nicht am Fälligkeitstag erhalten hat (es sei denn, der zahlungspflichtige Kunde hat die Verzögerung nicht zu vertreten) und gemäß den folgenden Punkten:

  • Für Forderungen aus “Handelsgeschäften”: Nach Ablauf der oben genannten Zahlungsfrist von dreißig (30) Tagen werden von Rechts wegen Zinsen fällig. Der gesetzliche Zinssatz für verspätete Zahlungen für diese Handelsforderungen basiert auf dem marginalen Referenzzinssatz, der zu Beginn jedes Halbjahres separat im Memorial B veröffentlicht wird, zuzüglich acht (8) Prozentpunkten;
  • Für Forderungen aus “Verbrauchergeschäften”: Zinsen werden auch automatisch nach Ablauf der oben genannten Zahlungsfrist von neunzig (90) Tagen fällig. Der gesetzliche Zinssatz für verspätete Zahlungen, der auf Forderungen aus einem Vertrag (oder Auftragsschreiben) anwendbar ist, wird seit 2004 durch eine großherzogliche Verordnung auf der Grundlage des geänderten Gesetzes vom 18. April 2004 über Zahlungsfristen und Verzugszinsen festgelegt.

FISOGEST S.A. und der Kunde können jedoch einen Fälligkeitsplan vereinbaren, der die in Raten zu zahlenden Beträge festlegt (auf schriftlichen Antrag des zahlungspflichtigen Kunden – in der oben genannten Form – und schriftlich von FISOGEST S.A. akzeptiert). Wird in diesem Fall eine Zahlung nicht am Fälligkeitstag beglichen, werden die vom luxemburgischen Gesetz vorgesehenen Zinsen und Entschädigungen nur auf der Grundlage der fälligen Beträge errechnet.

Wenn Verzugszinsen fällig werden, ist FISOGEST S.A. berechtigt, vom zahlungspflichtigen Kunden für Forderungen aus “Handelsgeschäften” die Zahlung eines zusätzlichen Pauschalbetrags von vierzig Euro (40€) zu verlangen. Dieser Pauschalbetrag ist fällig, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist.

FISOGEST S.A. hat das Recht, vom zahlungspflichtigen Kunden neben dem oben genannten Pauschalbetrag eine “angemessene Entschädigung” für alle anderen Eintreibungskosten zu verlangen, die über den Pauschalbetrag hinausgehen und infolge eines Zahlungsverzugs des Kunden entstanden sind. Diese Kosten können insbesondere die Ausgaben für die Beauftragung eines Rechtsanwalts, eines Gerichtsvollziehers oder eines Inkassounternehmens umfassen.

Der Kunde, eine natürliche Person, die als “wirtschaftlicher Eigentümer” identifiziert wird, handelt als Kunde und ist in vollem Umfang für die Zahlung aller Rechnungen verantwortlich, die auf der Grundlage des Auftragsschreibens und in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgestellt werden. Im Falle mehrerer natürlicher Personen, die als “wirtschaftliche Eigentümer” identifiziert wurden, haften die wirtschaftlichen Eigentümer gesamtschuldnerisch für alle geschuldeten Beträge. Sollten Verstöße nicht aufhören, nachdem der Kunde per Einschreiben mit Rückschein an die Post zur Behebung aufgefordert wurde, kann FISOGEST S.A. davon ausgehen, dass die Ausführung des vorliegenden Auftragsschreibens unmöglich geworden ist und dessen Auflösung zum alleinigen Nachteil des Kunden feststellen.

Im Falle einer Kündigung des vorliegenden Auftragsschreibens durch den Kunden ist FISOGEST S.A. berechtigt, alle vom Kunden bereits gezahlten Beträge einzubehalten und vom Kunden die Zahlung der Rechnungen für die zum Zeitpunkt der besagten Kündigung bereits geleistete, laufende und zukünftige Arbeit zu verlangen.

Darüber hinaus behält sich FISOGEST S.A. im Falle einer Nichtzahlung durch den Kunden das Recht vor, die Ausführung des Auftrags auszusetzen und ein Zurückbehaltungsrecht auf alle ihm vom Kunden übergebenen Akten oder Dokumente auszuüben, bis die ausgestellte und übermittelte Rechnung vollständig beglichen ist, ohne dass diese Aussetzung dem Kunden das Recht auf eine wie auch immer geartete Klage gibt oder er FISOGEST S.A. zur Verantwortung ziehen kann.

FISOGEST S.A. behält sich das Recht vor, seine Forderungen ganz oder teilweise abzutreten.

10. Unmöglichkeit, zur Ausführung des Auftrags (Höhere Gewalt)

FISOGEST S.A. haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung seines Auftrags aus Gründen, die außerhalb seines Willens und seiner Kontrolle liegen, darunter insbesondere Handlungen, Unterlassungen oder mangelnde Kooperation des Kunden (einschließlich der Angestellten und Vertreter des Kunden), Handlungen, Unterlassungen oder mangelnde Kooperation einer dritten Partei, Feuer oder andere zerstörerische Ereignisse, Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks oder andere Arbeitskonflikte, Gewaltakte oder schließlich Gesetze, Befehle oder Anordnungen von Regierungs- oder anderen Behörden.

Wenn ein Auftrag von FISOGEST S.A. aufgrund höherer Gewalt ausgesetzt wird, werden die Fristen für die Abgabe der Arbeiten um mindestens die Dauer der Aussetzung des Auftrags verlängert. Während des Zeitraums der Aussetzung bleiben die Bestimmungen der Artikel 4, 5 und 9 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar.

11. Verarbeitung von personenbezogenen Daten

FISOGEST S.A. und der Kunde verpflichten sich, die geltenden gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (die “RGPD”) (Anhang 1).

12. Anwendbares Recht und zuständige Gerichte

Für alle Fälle, die nicht in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den besonderen Bedingungen des Auftragsschreibens und seiner Anhänge vorgesehen sind, beziehen sich die Parteien ausschließlich auf die Gesetze, Verordnungen und die Rechtsprechung des Großherzogtums Luxemburg.

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Klauseln hat nicht die Unwirksamkeit der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der besonderen Bedingungen des Auftragsschreibens und seiner Anhänge zur Folge. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die ungültigen Klauseln so auszulegen, dass sie den ursprünglichen Bestimmungen so nahe wie möglich kommen.

Sollte ein Streitfall nicht gütlich zwischen den Parteien beigelegt werden können, unterliegen die Auslegung und Ausführung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der besonderen Bedingungen des Auftragsschreibens und seiner Anhänge der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Luxemburg-Stadt.

13. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

FISOGEST S.A. behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen zu ändern, um insbesondere Gesetzes- oder Verordnungsänderungen oder interne Praktiken widerzuspiegeln und um sicherzustellen, dass sie korrekt, vollständig und aktuell sind.

Das Datum der jüngsten Aktualisierung wird auf unserer Website erscheinen. Wir empfehlen Ihnen daher, diese regelmäßig zu überprüfen.

14. Inkrafttreten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 22 Juni 2022 (letzte Änderungen).

 

 

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